Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stilvoll Ink (Tattoo-Studio)
Stand: aktuell
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Tattoo-Dienstleistungen im Studio Stilvoll Ink.
Mit der Terminvereinbarung – unabhängig vom Buchungsweg – erkennt die Kundin diese AGB verbindlich an.
2. Dienstleistungen
Stilvoll Ink bietet insbesondere folgende Tattoo-Dienstleistungen an:
Flash-Motive sind vorab gestaltete Motive, die grundsätzlich gestochen werden können.
Diese Motive können individuell angepasst, verändert oder personalisiert (z. B. Größe, Linienführung, Details oder Ergänzungen) werden.
Die Entscheidung über Art und Umfang der Personalisierung erfolgt in fachlicher Absprache und liegt im künstlerischen Ermessen der Tätowiererin.
3. Beratung, Motiv & Entwurfsarbeit
Die Tattoo-Terminvereinbarung umfasst neben der eigentlichen Tätowierung auch die kreative Vorarbeit (Beratung, Planung und individuelle Motivgestaltung).
Mit der Erstellung des individuellen Tattoo-Entwurfs beginne ich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Der Entwurf wird ausschließlich auf Grundlage der gemeinsam besprochenen Wünsche erstellt.
3.1 Entwurfsarbeit & zusätzliche Motive
Die Anzahlung umfasst die Entwurfsarbeit für eine gemeinsam abgestimmte Motividee.
Anpassungen innerhalb dieser Motividee sind Bestandteil des Entwurfsprozesses.
Wird die ursprüngliche Motividee verworfen und eine vollständig neue Motividee entwickelt, handelt es sich um einen neuen Entwurfsauftrag.
Werden zusätzlich weitere Motivvarianten oder alternative Motivrichtungen gewünscht, können diese nach vorheriger Absprache gesondert berechnet werden.
4. Preise
Tattoo-Preise richten sich nach:
Der Preis wird vor dem Termin oder spätestens nach der Motivbesprechung kommuniziert.
Tattoo-Leistungen sind Dienstleistungen, kein Werkvertrag mit Erfolgsgarantie.
5. Anzahlung / Entwurfsleistung
Für jeden Tattoo-Termin ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des bei der Buchung gewählten Basispakets zu leisten.
Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Termins sowie der individuellen Planung und Entwurfsarbeit.
Die Anzahlung wird beim Tattoo-Termin vollständig auf den endgültigen Tattoo-Preis angerechnet.
Ohne geleistete Anzahlung besteht kein Anspruch auf einen Tattoo-Termin.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Entwurfs besteht unabhängig von einer Terminabsage nicht.
6. Termine, Absagen & Ausfallregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine Terminverschiebung oder Terminabsage ist bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich.
Hat die individuelle Entwurfsarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen, wird die Anzahlung erstattet.
Hat die Entwurfsarbeit bereits begonnen oder wurde sie abgeschlossen, verbleibt die Anzahlung als Vergütung der bereits erbrachten kreativen Vorleistung.
Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises zu berechnen.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der vereinbarte Behandlungspreis zu 100 % fällig.
Wurde vorab noch kein konkreter Leistungsumfang vereinbart, berechne ich bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,00 € je geblockter Stunde.
Als nicht wahrgenommen gilt ein Termin auch dann, wenn die Kundin oder der Kunde zwar erscheint, die Behandlung jedoch aufgrund von Alkoholisierung, Drogeneinfluss, starkem Sonnenbrand, offenen Wunden, akuten Hautveränderungen oder anderen Umständen, die eine sichere Durchführung ausschließen, nicht erfolgen kann.
Bei Krankheit, Unfall oder einem vergleichbaren wichtigen Grund fällt kein Ausfallhonorar an, sofern die Verhinderung unverzüglich mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen wird.
Bei Verspätungen ist das Studio umgehend zu informieren. Nach einer Verspätung von mehr als 30 Minuten bin ich berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben oder die Behandlung – sofern noch möglich – verkürzt zum vereinbarten Preis durchzuführen.
Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Verspätungen
Bei Verspätungen:
Kann der Termin nicht sinnvoll durchgeführt werden, kann der volle Preis berechnet werden.
8. Körperliche Voraussetzungen & Aufklärungspflicht
Die Kundin ist verpflichtet, vor dem Termin über relevante Umstände zu informieren, insbesondere:
Bei falschen oder fehlenden Angaben übernimmt das Studio keine Haftung.
Das Studio behält sich vor, Tattoos aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen abzulehnen.
9. Haftung, Heilung & Narbenbildung
Ein Tattoo ist ein invasiver Eingriff.
Der Heilungsverlauf wird u. a. beeinflusst durch:
Trotz fachgerechter Arbeit können Narbenbildung, Farbveränderungen oder ungleichmäßige Heilung auftreten.
Hierfür übernimmt das Studio keine Haftung, sofern kein nachweislicher technischer Fehler vorliegt.
Die Haftung des Studios beschränkt sich auf schuldhafte Fehler bei der Durchführung der Tätowierung.
10. Reklamation
Reklamationen sind nur möglich bei nachweislichen technischen Fehlern.
Nicht reklamationsfähig sind:
Ein kostenloses Nachstechen ist keine Selbstverständlichkeit.
11. Haftung – Eigentum der Kundin
Das Studio haftet für Schäden an Kleidung oder Eigentum nur bei nachweislichem Verschulden durch das Studio.
Keine Haftung besteht für:
12. Haftung – Studio & Inventar
Die Kundin haftet für selbst verursachte Schäden an:
13. Zahlung
Die Zahlung erfolgt direkt nach der Tattoo-Sitzung in bar oder über die angebotenen Zahlungsmethoden.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.